Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Protectra GmbH, Lerchenweg 3, 40789 Monheim am Rhein, info@protectra.de, Telefon: +49 2173 9930312) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Protectra GmbH, Lerchenweg 3, 40789 Monheim, info@protectra.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen_________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
________________________________
Name des/der Verbraucher(s)
__________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_____________________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
___________________
Datum
---------------------------------------
(*) Unzutreffendes streichen.
Impressum
Protectra GmbH
Lerchenweg 3
40789 Monheim am Rhein
Telefon: +49 2173 9930312
E-Mail: info@protectra.de
Geschäftsführer: Janosch Kemper, c/o Protectra GmbH, Lerchenweg 3, 40789 Monheim am Rhein, zugleich Verantwortlich gem. § 18 Abs. 2 MStV
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Str. 1, 40227 Düsseldorf
Registernummer: HRB 83820
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE318398633
Registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG
Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister unter dem Aktenzeichen 3712E1-6.618
Registrierungsbehörde: Oberlandesgericht Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf
Aufsichtsbehörde: Bundesamt für Justiz (Rechtsdienstleistungsregister), Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn; E-Mail: rdg@bfj.bund.de
Berufshaftpflichtversicherung bei der Markel Insurance SE, Sophienstraße 26, 80333 München
Für von uns erbrachte Leistungen gelten unsere AGB. Darin ist geregelt, dass deutsches Recht Anwendung findet und dass, soweit zulässig, Düsseldorf als Gerichtsstand vereinbart wird.
Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) sowie des Geldwäschegesetzes (GwG).
Datenschutz
I. Allgemeine Informationen
1. Kontaktdaten des Verantwortlichen
Protectra GmbH
Lerchenweg 3
40789 Monheim am Rhein
Tel.: +49 2173 9930312
E-Mail: datenschutz@protectra.de
2. Kategorien von Empfängern
Kategorien von Empfängern können abhängig vom einzelnen Verarbeitungsvorgang IT-Dienstleister oder Hosting-Dienstleister jeweils als zur Verschwiegenheit verpflichtete Auftragsverarbeiter sein.
II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten
1. Besuch der Webseite
a) Zweck der Datenverarbeitung
Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:
(1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
(2) dem Namen der Datei,
(3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
(4) der übertragenen Datenmenge,
(5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
(6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
(7) Referrer URL,
(8) Hostname des zugreifenden Rechners,
(9) der Client IP-Adresse.
Wir verwenden diese Daten, um unsere Website zu betreiben, insbesondere um die Auslastung der Website sowie Fehlfunktionen der Website festzustellen und Anpassungen oder Verbesserungen vorzunehmen. Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktets (Ipv6) anonymisiert.
b) Dauer der Speicherung
Die Daten werden bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf unserer Internetpräsenz gespeichert und werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind, was spätestens mit Ablauf von drei Monaten nach dem Besuch Website der Fall ist.
c) Rechtsgrundlage
Die vorübergehende Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“). Das berechtigte Interesse liegt in der Zurverfügungstellung unserer Webseite und der Prüfung missbräuchlicher Nutzung.
2. Cookies
a) Zweck der Datenverarbeitung
Um den Besuch unserer Website und den Bestellvorgang technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Session-Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Session-Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird die Nutzung unserer Anmeldeformulare ermöglicht.
b) Dauer der Speicherung
Session-Cookies werden gelöscht, sobald Sie die Nutzung unseres Onlineangebots beendet und den Browser geschlossen haben.
c) Rechtsgrundlage
Session-Cookies sind technisch erforderliche Cookies, deren Verwendung auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO basieren, da sie zur Vertragsanbahnung und -erfüllung erforderlich sind.
d) Verhinderungsmöglichkeit
Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.
3. Vertragsdurchführung / Forderungsdurchsetzung
a) Zweck der Datenverarbeitung
Auf der Webseite stellen wir Formulare zur Vertragsdurchführung zur Verfügung. Der Betroffene kann darüber seine Daten erfassen lassen und wir können die Anfrage bearbeiten. Folgende Daten werden regelmäßig erhoben und gespeichert: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Datum und Uhrzeit der Anfrage sowie abhängig vom verwendeten Formular gegebenenfalls weitere aus dem Formular ersichtliche Daten. Die Daten werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abwicklung des Vertrags umfasst.
Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei zur Durchsetzung der Ansprüche.
b) Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten, die wir zum Zwecke der Vertragsdurchführung erheben und verarbeiten, speichern wir bis zum Ablauf von drei Jahren zum Jahresende nach vollständiger Erbringung der wechselseitig erbrachten Leistungspflichten. Soweit die Daten Gegenstand von Geschäftsbriefen i.S.d. §§ 147 Abs. 1 Nr. 2 u. 3, 257 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 HGB sind, werden die Daten mit Ablauf von sechs Jahren zum Jahresende gelöscht. Gleiches gilt, wenn sie Teil sonstiger Unterlagen sind, die für die Besteuerung i.S.d. § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO von Bedeutung sind, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind. Sind die Daten Bestandteil von Buchhaltungsunterlagen i.S.d. §§ 147 Abs. 1 Nr. 1, 4, 4a AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 u. 4 HGB, werden die Daten mit Ablauf von zehn Jahren zum Jahresende gelöscht.
c) Rechtsgrundlage
Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO, um die aus dem Vertrag bestehenden Pflichten zu erfüllen, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Leistungen zu erbringen und um den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu genügen.
4. Kontaktaufnahme
a) Zweck der Datenverarbeitung
Ein Nutzer kann per E-Mail, Nachricht an unsere Accounts bei sozialen Netzwerken oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsabwicklung erfolgt.
Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit wir diese im Rahmen der Erfüllung von Verträgen (etwa Rechtsanwälte) oder für den Versand der Nachricht einschalten (beteiligte Mailprovider, Anbieter sozialer Netzwerke und Anbieter von Plugins). Dies dient der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.
Eine Datenübertragung an Personen außerhalb der EU findet nicht statt und ist nicht geplant.
b) Dauer der Speicherung
Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.
c) Rechtsgrundlage
Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragsanbahnung oder -erfüllung.
5. Direktwerbung
a) Zweck der Datenverarbeitung
Die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen von Ihnen erhaltenen Daten, verwenden wir, soweit gesetzlich zulässig, zur Direktwerbung unseres Angebots.
Soweit die Direktwerbung mittels Dienstleistern erfolgt, die den Versand der Werbung ermöglichen (beteiligte Mailprovider oder Anbieter von Plugins), werden die personenbezogenen Daten an diese Dienstleister weitergegeben.
b) Dauer der Speicherung
Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was dann der Fall ist, wenn Sie der Direktwerbung widersprochen haben oder wenn der Zeitablauf nach der letzten Werbemaßnahme unter Hinweis auf das Widerspruchsrecht dies gebietet, was nach zwölf Monaten nach der letzten Werbemaßnahme der Fall ist.
c) Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Bewerbung unserer Leistungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, da sie dem berechtigten Interesse der Bekanntmachung unserer Leistungen dient.
III. Rechte des Betroffenen
Sofern personenbezogene Daten vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.
1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:
a) die Verarbeitungszwecke;
b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
d) falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
i) werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.
2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
3. Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO
Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
a) die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
b) die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
c) die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
d) die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
e) die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
f) die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
b) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
c) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
d) die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO
Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.
6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO
Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern
- a) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
- b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden.
Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO
Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Zur Begründung ist die Angabe von Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Betroffenen ergeben und die gegen die Verarbeitung sprechen, erforderlich. Wir werden diese Gründe prüfen und die Verarbeitung einstellen, wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass die Abwägung des berechtigten oder öffentlichen Interesses an der Verarbeitung gegenüber den Interessen des Betroffenen an deren Unterlassung nunmehr zu Gunsten der Interessen des Betroffenen ausfällt. Ist das der Fall, werden die Daten nicht weiter verarbeitet, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit auch ohne weitere Begründung Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
8. Recht auf Widerruf einer Einwilligung
Beruht eine Verarbeitung auf einer Einwilligung des Betroffenen, kann er diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
9. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO
Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung
a) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
b) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oderMitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
c) mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
10. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO
Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
11. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO
Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
Für Klagen gegen uns oder gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oderAuftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist.
AGB
Inkasso- und Dienstleistungsvereinbarung mit der Protectra GmbH, Lerchenweg 3, 40789 Monheim am Rhein (im Folgenden: Protectra)
1. Forderungsdurchsetzung
Protectra übernimmt für den Kunden die Durchsetzung von Ansprüchen aller Art, insbesondere wegen der Verletzung von Datenschutz- und Persönlichkeits- sowie Verbraucherrechten, wie sie im Rahmen der Beauftragung über die Website von Protectra näher beschrieben werden (im Folgenden: Fall). Abhängig vom Fall beauftragt der Kunde Protectra mit der Forderungsdurchsetzung nach Abtretung seiner Ansprüche zum Zweck der Einziehung („Abtretung zur Einziehung"), eine kundenfinanzierte Sammelklage („Sammelklage") oder mit der Forderungsdurchsetzung durch seine rechtliche Vertretung („Anspruchsdurchsetzung durch Vertretung"). Vertragszweck ist dabei eine besonders effiziente, schnelle und möglichst auf Mitwirkung des Kunden verzichtende Rechtsdurchsetzung.
a) Abtretung zur Einziehung
(aa) Auftragsinhalt und Abtretung
(1) Der Auftrag richtet sich auf die Durchsetzung von Hauptansprüchen sowie darauf bezogenen dienenden Nebenansprüchen, insbesondere Auskunfts-, Verzugsschadens- und Zinsansprüchen. Begründet das Rechtsverteidigungs- oder Auskunftsverhalten weitere Ansprüche gegen den oder die gleichen Schuldner - etwa, weil im Fall von Datenschutzrechtsverletzungen die Rechenschafts-, Datenübertragungs- oder Auskunftspflichten nicht erfüllt werden -, erstreckt sich der Auftrag auch auf die Durchsetzung dieser Ansprüche. Gleiches gilt für Ansprüche, die im Zuge der Auftragsdurchführung erst herbeigeführt werden. Kommen mehrere Schuldner in Betracht, ist Protectra berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen unter Abwägung des gemeinsamen Interesses an effizienter Rechtsdurchsetzung einerseits, der wirtschaftlichen Interessen des Kunden andererseits alleinverantwortlich zu entscheiden, welche in Betracht kommenden Schuldner in Anspruch genommen werden. Eine Verpflichtung, sämtliche in Frage kommenden Schuldner in Anspruch zu nehmen, besteht nicht. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass dies zur Verjährung von Ansprüchen gegen andere in Betracht kommende Schuldner führen kann. Protectra wird auf Anfrage mitteilen, gegen welche Schuldner sie vorgeht.
(2) Durch Anklicken des Buttons “zahlungspflichtig bestellen” werden Protectra die Ansprüche des Kunden, die ihm aufgrund des Lebenssachverhalts, der dem Fall zugrunde liegt und in der Angebotsbeschreibung bei Vertragsschluss näher bezeichnet ist, gegen jedweden Dritten zustehen oder künftig zustehen werden, zum Zweck der Durchsetzung abgetreten. Die Abtretung erfolgt gleich ob bekannt oder unbekannt, im Fall erst künftiger Entstehung, namentlich bei Beauftragung auch ihrer Herbeiführung, gegebenenfalls aufschiebend bedingt durch ihr Entstehen. Protectra nimmt die Abtretung an. Ausgenommen von der Abtretung sind Teilansprüche und darauf bezogene Nebenansprüche, die unpfändbar sind (§ 400 BGB), sowie solche, denen ein gesetzliches Abtretungsverbot entgegen steht oder bei denen die Leistung an Protectra nicht ohne Änderung des Inhalts der Leistung möglich wäre (§ 399 1. Alt. BGB).
(bb) Forderungshöhe, Vergleichsschluss, Rückabtretung
(1) Den Parteien ist bewusst, dass die Forderungshöhe abhängig vom Einzelfall nicht abschließend bestimmbar sein kann. Ziel dieses Vertrages ist es daher, einen möglichst hohen Betrag zu erzielen. Dabei schätzt Protectra den Betrag, soweit erforderlich, auf Grundlage der Informationen des Kunden nach pflichtgemäßem Ermessen in entsprechender Anwendung der Regelung des § 287 ZPO, also unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung. Grundlage ist im Fall von datenschutzrechtlichen Ansprüchen namentlich die Sensibilität der betroffenen Daten und aller sonstigen Protectra bekannten Umstände. Soweit die Anspruchshöhe von einer gefühlsmäßigen Beeinträchtigung des Kunden abhängig ist, kann diese außer Ansatz bleiben, wenn ihr Nachweis voraussichtlich eine zeugenschaftliche Vernahme des Kunden in Person erfordern würde, da dieser Aufwand außer Verhältnis zur erwartbaren Anspruchshöhe steht. Soweit im Zeitpunkt des Vertragsschlusses konkrete Schäden des Kunden bekannt sind und Protectra auch mit der Durchsetzung dieser Schäden beauftragt ist, wird Protectra eine Forderung mindestens in dieser Höhe geltend machen. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, die zur Durchsetzung erforderlichen Informationen bereitzustellen und die Schadenshöhe nach bestem Wissen und Gewissen zu beziffern.
(2) Im gemeinsamen Interesse an einer schnellen Erledigung ist Protectra berechtigt, den geschuldeten Betrag bis zu einer Mindesthöhe von 25% des beizutreibenden Betrags, der von Protectra gegebenenfalls nach Abs. 1 als angemessen geschätzt und vor Vergleichsschluss dokumentiert wird, frei zu verhandeln und einen unwiderruflichen Vergleich abzuschließen. Dabei sind die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Rechtsdurchsetzung, das Interesse der Parteien an einer effizienten und schnellen Rechtsdurchsetzung, das gemeinsame Interesse an einem möglichst hohen Vergleichsbetrag sowie sonstige berechtigte Interessen des Kunden zu berücksichtigen. Dies dient dem Vertragszweck einer schnellen, effizienten und möglichst ohne Rücksprache gewährleisteten Rechtsdurchsetzung. Steht dem Gegner im Einzelfall ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs zu, ist Protectra wie vor zu einem Vergleichsschluss berechtigt, wobei sich die Grenze von 25% auf die Differenz zwischen der Höhe der (ggf. geschätzten) Höhe der Forderung des Kunden und dem Wert des Gegenanspruchs bezieht. Auch dieser darf von Protectra in entsprechender Anwendung von Abs. 1 geschätzt werden. Bezieht der Gegenanspruch sich auf eine Sache, kann Protectra im Interesse der praktischen Handhabbarkeit dabei den Wert eines nach Typ und Alter bestimmten Durchschnittsgegenstands zugrunde legen; eine Ermittlung des tatsächlichen Werts der Sache ist wegen der damit verbundenen Kosten und des Aufwands in einer Massenangelegenheit nicht geschuldet, was sich als Kehrseite der sich im das Massenverfahren zugunsten des Kunden ergebenden Vorteile darstellt. Ein Vergleichsabschluss unterhalb der so ermittelten Vergleichshöhe erfordert die vorherige Einwilligung des Kunden. Diese wird per E-Mail angefordert.
(3) Wird dieser Vertrag vor Zahlung des Gegners gekündigt oder endet er aus anderen Gründen, ist Protectra verpflichtet, den Anspruch an den Kunden nach Aufforderung rückabzutreten.
(cc) Instanzenzug
b) Sammelklage
aa) Ersparnis-Garantie
Protectra steht dafür ein, dass die Kosten der Rechtsverfolgung in der jeweils beauftragten Instanz nie den bei Vertragsschluss angegebenen Höchstbetrag überschreiten. Das gilt selbst dann, wenn ein Kunde der letzte einer Sammelklage ist, der die Weiterverfolgung in einer weiteren Instanz beauftragt; in diesem Fall zahlt Protectra dem Kunden einen Betrag von 300,00 € aus eigenen Mitteln aus.
bb) Sicherheitszahlung
(1) Der Kunde leistet binnen zwei Wochen nach Beauftragung, im Fall drohender Verjährung bis spätestens zum 27. Dezember des laufenden Jahres, eine Sicherheitszahlung zur gemeinschaftlichen Finanzierung der angestrebten Rechtsverfolgung. Diese Kosten sind im Obsiegensfall von dem oder den Gegnern zu erstatten. Im Verlustfall dient die Zahlung der Sicherung Ausgleichung eigener und fremder Anwaltskosten sowie Gerichts- und sonstigen Prozesskosten nebst Auslagen nach gesetzlicher Maßgabe (daher “Sicherheitszahlung”). Die Zahlung dient ausschließlich der Prozessfinanzierung nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Gerichtskostengesetzes und nicht der Honorierung von Protectra. Diese erfolgt allein durch eine erfolgsbasierte Servicepauschale nach Ziffer 3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Servicepauschale dient nicht der Deckung für Kosten eigener Rechtsverfolgungsmaßnahmen; Protectra wird die Anspruchsdurchsetzung in die Hände hiermit zu beauftragender Rechtsanwälte legen. Protectra schuldet folgerichtig auch keine eigenen Rechtsverfolgungshandlungen; der Leistungsumfang beschränkt sich auf die Organisation der Sammelklage mit dem Ziel einer gemeinschaftlichen Prozessfinanzierung zum Vorteil aller Kunden.
(2) Die Sicherheitszahlung ist in zwei Tranchen zu leisten, weil die Rechtsverfolgungskosten durch hinzukommende Kunden fortlaufend bis zu einem Aufnahmeende stetig sinken. Die erste Tranche wird von Protectra so bestimmt, dass sie die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens unter Einbeziehung der Forderung des Kunden gestattet, also namentlich die eigenen Anwaltskosten von Protectra und den Gerichtskostenvorschuss sicher abdeckt. Mit Klage- oder Rechtsmitteleinreichung ist bekannt, wie viele Kunden sich der Sammelklage angeschlossen oder ein Rechtsmittel beauftragt haben und welcher Betrag auf die jeweilige Instanz entfällt. Dann erfolgt eine Abrechnung, um zu bestimmen, ob mit Blick auf die Kosten der gegnerischen Rechtsanwälte eine weitere Zahlung erforderlich ist. Diese darf den bei Vertragsschluss angegebenen Höchstbetrag nicht überschreiten.
cc) Beweiskosten, Sachverständigengutachten
Werden Kosten der Beweiserhebung erforderlich, werden diese grundsätzlich vor Beauftragung eingepreist. Stellt sich erst im Laufe des Verfahrens heraus, dass solche Kosten entstehen - etwa, weil ein entsprechender Beweisantritt durch den Gegner erfolgt oder von Protectra nach pflichtgemäßem Ermessen und auf Rat der vertretenden Anwälte für sinnvoll gehalten wird -, erfolgt eine Umlage auf die Solidargemeinschaft der Sammelkläger und damit auf jeden Kunden. Eine entsprechende ergänzende Sicherheitszahlung ist zur Vermeidung der Beweisfälligkeit, aber auch Vollstreckungsmaßnahmen binnen zwei Wochen nach Rechnungszugang zu zahlen.
dd) Instanzenzug
(1) Der Ausgang von Rechtsstreitigkeit ist seiner Natur nach nicht sicher vorherzusagen. Deshalb ist bei Beginn auch noch nicht klar, ob es zu einem Rechtsmittel kommt oder die Angelegenheit zuvor abschließend erledigt werden konnte, etwa durch einen Vergleich. Es wäre daher wirtschaftlich unsinnig, den Kunden eine Sicherheitszahlung für einen kompletten Instanzenzug abzuverlangen. Die Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels oder die Verteidigung dagegen muss daher individuell und auf qualifizierten anwaltlichen Rat nach Abschluss der Instanz erfolgen. Protectra wird hierzu eine gutachterliche Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten der weiteren Instanz auf eigene Kosten einholen und an die Kunden übermitteln. Sie müssen dann entscheiden, ob sie ihre Forderung aufgeben oder die weitere Instanz mit finanzieren wollen. Bei der Bestimmung der Höhe der dann erforderlichen weiteren Sicherheitszahlung verfährt Protectra wie bei der Erstbeauftragung (s.o.).
(2) Entscheidet der Kunde sich für die Aufgabe der Rechtsverfolgung nach einer Instanz, wird im Fall einer zuvor zu seinen Lasten ergangenen Entscheidung in Bezug auf seine Forderung kein Rechtsmittel eingelegt. Die Sicherungszahlung dient dann den bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten und ist verfallen. Legt bei einer gewonnen Instanz der Gegner Rechtsmittel ein und der Kunde hat sich trotz des bis dahin gewonnenen Rechtsstreits dafür entschieden, seine Forderung aufzugeben, wird Protectra nach Möglichkeit mit anwaltlicher Unterstützung versuchen, den Gegner durch den Verzicht auf die abgetretene Forderung des Kunden und die anteiligen Kosten der Vorinstanz(en) sowie einen Vollstreckungsverzicht klaglos zu stellen. Da ein einseitiger Verzicht nach deutschem Recht nicht möglich ist, kann es passieren, dass erst nach Berufungseinlegung ein Verzicht im prozessualen Sinne erklärt werden kann. Sollte es nicht gelingen, die Berufung des Gegners oder jedenfalls durch sofortiges Anerkenntnis zumindest die Kostenlast zu vermeiden, sind durch dieses Vorgehen entstehende Kosten durch den Kunden zu tragen. Sie werden nur einem Bruchteil eines ganzen Instanzenzugs entsprechen und auch nur anteilig im Verhältnis der abgetretenen Einzelforderung zum Gesamtstreitwert entstehen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Instanz. In jedem Fall gilt: Entscheidet der Kunde sich gegen die Finanzierung eines Rechtsmittels, ist ein Anspruch endgültig und rechtskräftig verloren und die Sicherheitszahlung verfallen.
(3) Entscheidet der Kunde sich gegen die Weiterverfolgung seines Anspruchs trotz gewonnener vorangegangener Instanz, ist Protectra berechtigt, statt eines Anspruchsverzichts nach Abs. 2 den Anspruch auf eigenes Risiko weiterzuverfolgen, wenn und soweit der Anspruch nicht von einer Gegenleistung des Kunden abhängig oder mit einer Einrede behaftet ist, die den Kunden im Fall der Durchsetzung der Forderung bindet. Im Obsiegensfall steht der Anspruch dann allein Protectra zu.
(4) Die Einlegung eines Rechtsmittels durch Protectra zugunsten (auch) des Kunden ist von der vorherigen Sicherheitszahlung durch den Kunden abhängig.
c) Anspruchsdurchsetzung durch Vertretung
(1) Der Kunde beauftragt Protectra mit der Durchsetzung von Forderungen gegen Dritte nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung, wie sie bei Vertragsschluss auf der Website von Protectra vorgehalten wurde. Der Inkassovertrag kommt mit einem Klick auf den Button „zahlungspflichtig bestellen” zustande.
(2) Der Kunde bevollmächtigt Protectra, die Forderung gegenüber dem oder den Schuldnern in seiner Vertretung geltend zu machen. Er bevollmächtigt sie zugleich, in seinem Namen nach billigem Ermessen durch Protectra ausgewählte Rechtsanwälte mit seiner Vertretung zu beauftragen. Das betrifft namentlich den Fall, dass die gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs erforderlich wird. Soweit die Parteien eine Durchsetzung auf Grundlage einer Rechtsschutzversicherung des Kunden vereinbart haben, werden Protectra oder von Protectra beauftragte Rechtsanwälte eine Deckungsanfrage der Versicherung einholen. Dem Kunden entstehen insoweit keine Kosten; etwaige Kosten der Deckungsanfrage trägt Protectra. Protectra wird Daten, die zur Durchführung des Anwaltsvertrags und Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind, an die beauftragten Rechtsanwälte übermitteln. Protectra ist berechtigt, in für eine zweckmäßige Vertragsdurchführung erforderlichem Umfang Vollmachtserklärungen für den Kunden abzugeben und datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen abzugeben, die für die Durchführung des Anwaltsvertrags erforderlich sind.
(3) Sofern der Kunde Protectra in der gleichen Sache zuvor mit der “Abtretung zur Einziehung” später mit der “Anspruchsdurchsetzung durch Vertretung” beauftragt, erklärt Protectra die Rückabtretung der Ansprüche an den Kunden aufschiebend bedingt durch den Zugang einer Deckungszusage zugunsten des Kunden durch dessen Rechtsschutzversicherung. Protectra verzichtet auf eine Annahmeerklärung des Kunden. Sollte die Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung abgelehnt werden, endet der Auftrag zur “Anspruchsdurchsetzung durch Vertretung” und Protectra wird für den Kunden wieder auf Basis der “Abtretung zur Einziehung” zu den zuvor vereinbarten Bedingungen nebst erfolgsbasierter Honorierung tätig.
(4) Es kommt vor, dass Rechtsschutzversicherer ihren Kunden Geld anbieten, wenn sie auf die Anspruchsdurchsetzung verzichten. Endet der Auftrag, weil der Kunde ein solches Angebot annimmt, schuldet er die bis dahin entstandenen Kosten nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes; das betrifft auch die Kosten einer Deckungsanfrage.
2. Abtretungsanzeige und Abtretungsurkunde
(1) Protectra ist berechtigt, im Zuge der Vertragsdurchführung erfolgende Abtretungen im Namen des Kunden gegenüber allen in Betracht kommenden Schuldnern anzuzeigen. Mit Blick auf Formerfordernisse und prozessuale Anforderungen verpflichtet sich der Kunde, auf Anforderung der Protectra eine (auch weitere) unterschriebene Abtretungsurkunde in Papierform, gegebenenfalls vorab in digitaler Form, zu übermitteln. Zugleich beauftragt der Kunde die Protectra GmbH sowie ihren jeweiligen Geschäftsführer persönlich, über die Abtretung im Namen und in Vollmacht des Kunden eine Abtretungsurkunde zu errichten und in Vertretung des Kunden zu unterschreiben. Beide sind insoweit von den Anforderungen des § 181 (Verbot eines Insichgeschäfts) befreit. Sie umfasst das Recht, Dritten Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht wird mit Vertragsschluss erteilt; der Kunde wir auf Anforderung eine Vollmachtserklärung nach einem von Protectra zur Verfügung zu stellenden Muster unterzeichnen und übermitteln. Protectra wird bevollmächtigt und beauftragt, die Urkunde auch im Namen des Kunden zwecks Durchsetzung in elektronischer Form an Gerichte und Schuldner zu übermitteln (§§ 130e, 130a ZPO).
(2) Protectra ist berechtigt, im Fall des Verkaufs des Geschäftsbetriebs im Wege des Asset Deal die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag und namentlich auch abgetretene Kundenforderungen an einen hierzu bereiten und zuverlässigen Dritten abzutreten. Protectra wird den Kunden in diesem Fall rechtzeitig informieren, ihm Informationen zu dem Erwerber inklusive Kontaktmöglichkeit zukommen lassen und im Fall eines Widerspruchs auf die Abtretung verzichten. Protectra steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
3. Vergütung
Die vertragliche Vereinbarung ist dazu bestimmt, die Kosten der Rechtsvertretung des Kunden auf Dritte abzuwälzen. Diese sollen in erster Linie bei dem oder den jeweiligen Gegnern liquidiert werden. Ergänzend gilt was folgt:
a) Abtretung zur Einziehung und Sammelklage
Der Kunde schuldet im Fall des Vorgehens der “Abtretung zur Einziehung” oder “Sammelklage” nur im Erfolgsfall die Zahlung des im Rahmen des Vertragsschlusses vereinbarten Honorars (“Abtretung zur Einziehung”) oder der Servicepauschale (“Sammelklage”) (im Folgenden einheitlich: Honorar). Ist das erfolgsbasierte Honorar nicht beitreibbar, tritt der Kunde Protectra eine darauf bezogene Erstattungsforderung gegen den oder die Gegner bereits jetzt ab, aufschiebend bedingt durch die Nachricht von Protectra, dass das Honorar nicht beigetrieben werden könne. Protectra nimmt die Abtretung bereits jetzt an.
aa) Definition des Erfolgsfalls
Als Erfolg gilt, soweit nichts anderes im konkreten Fall vereinbart wurde, jede Zahlung eines Schuldners auf die vertragsgegenständliche Hauptforderung, Kosten oder Zinsen. Erforderlich, aber auch ausreichend für die Entstehung des Honoraranspruchs ist es, dass Protectra mit Außenwirkung zur Durchsetzung des vertragsgegenständlichen Anspruchs tätig geworden ist, wozu auch die Beauftragung von Rechtsanwälten zählt. Das Honorar ist in jedem Fall auf die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlung gedeckelt. Protectra ist berechtigt, das Honorar mit allen eingehenden Zahlungen auf die vertragsgegenständliche Forderung(en) des Kunden zu verrechnen. Sollte eine Zahlung auf ein nicht rechtskräftiges Urteil oder unter Vorbehalt erfolgen, ist Protectra zur Auszahlung des zunächst einbehaltenen Honorars verpflichtet, falls und (nur) soweit das Nichtbestehen der Forderung später rechtskräftig festgestellt wird.
bb) Berechnungsgrundlage
Wird eine Beteiligung am Erfolg der Rechtsverfolgung vereinbart, wird der Berechnung der Höhe der Vergütung von Protectra im Ausgangspunkt der Betrag zugrunde gelegt, der von der Gegenseite auf Hauptforderung, Kosten und Zinsen tatsächlich gezahlt wird. Hiervon sind die anteiligen Kosten der Rechtsdurchsetzung in Abzug zu bringen (hierzu unter 4.). Das gilt auch für die Kosten eines Vergleichs, Gerichtskosten sowie etwaige Kostenerstattungsansprüche Dritter (was im Fall eines Teilobsiegens denkbar ist), und zwar wegen aller zwischen den gleichen Parteien schwebender Angelegenheiten, in denen Protectra durch den Kunden mit der Durchsetzung beauftragt ist. Von der so ermittelten Berechnungsgrundlage ist das als Prozentsatz vereinbarte Erfolgshonorar von Protectra abzuziehen.
b) Anspruchsdurchsetzung durch Vertretung
Die Vergütung erfolgt entweder durch eine Rechtsschutzversicherung des Kunden oder nach gesonderter Vereinbarung durch einen Prozessfinanzierer, wozu (ebenfalls nach gesonderter Vereinbarung) auch Protectra zählen kann. Im Fall eines Selbstbehalts erstattet Protectra diesen. Der Kunde verpflichtet sich, Protectra oder zu Gunsten des Kunden tätige Rechtsanwälte bei der Durchsetzung der Vergütungsansprüche nach Kräften zu unterstützen; insoweit ist dies zugleich ein Vertrag zugunsten Dritter. Dazu zählt je nach Lage des Einzelfalls die Abtretung der Vergütungsansprüche gegen eine Rechtsschutzversicherung zwecks Durchsetzung, die Durchführung eines Schieds- oder Ombudsmannverfahrens oder die klageweise Durchsetzung der Forderung. Insoweit entstehende Kosten, aber auch Risiken für den Fall des Verfahrensverlusts, fallen allein Protectra zur Last.
4. Kosten und Auslagen
(1) Im Fall der “Abtretung zur Einziehung” und “Sammelklage” sind entstehende Kosten und Auslagen anteilig auf alle Kunden umzulegen, die Protectra mit der Durchsetzung gleichartiger Forderungen beauftragt haben und deren Forderungen im Fall gerichtlicher Durchsetzung im gleichen Verfahren geltend gemacht werden. Der Erstattungsanspruch ist im Fall der “Abtretung zur Einziehung” der Höhe nach auf das gedeckelt, was durch Dritte auf die streitgegenständliche Forderung oder eine auf sie bezogene Nebenforderung (Zinsen, Kosten etc.) gezahlt wurde. Protectra schuldet eine transparente Abrechnung der Umlage, ist insoweit aber berechtigt, sich auf die Angabe der Zahl der Kunden und ihres jeweiligen Anteils zu beschränken, auf die die Kosten oder Auslagen umgelegt werden, um die Persönlichkeitsrechte aller Kunden angemessen zu wahren.
(2) Im Übrigen gelten für die Honorar- und Erstattungshöhe die gesetzlichen Regelungen, wozu namentlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, des Gerichtskostengesetz sowie das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz zählen.
5. Mitwirkung
(1) Der Kunde unterstützt Protectra bei der Durchsetzung der Ansprüche und informiert Protectra unverzüglich, wenn er von einem Schuldner Leistungen erhält oder ein Schuldner wegen des Schadensfalls mit dem Kunden in Kontakt tritt. Er wird insbesondere zur Durchsetzung, aber auch zur Entstehung von Ansprüchen erforderliche Erklärungen - etwa Nacherfüllungsverlangen unter Fristsetzung - abgeben und auf Anforderung Protectra mit der Überbringung dieser Erklärungen als Bote oder Vertreter beauftragen. Sollte dem Kunden eine Zahlung oder Nacherfüllung angetragen werden, informiert er Protectra unverzüglich unter Angabe des konkreten Inhalts des Angebots und vor dessen Annahme. Der Inkassovertrag endet, wenn der Kunde eine Nacherfüllung annimmt und der Gegenstand des Inkassovertrags die Durchsetzung (nur) von künftigen Ansprüchen war, deren Entstehung von einem fruchtlosen Nacherfüllungsverlangen abhingen.
(2) Der Kunde wird auf Anforderung von Protectra Auskunftsverlangen privat- wie öffentlich-rechtlicher, namentlich auch datenschutzrechtlicher Natur sowie Datenübertragungsverlangen (Art. 22 DSGVO) an den Gegner richten. Protectra wird zugleich bevollmächtigt, beides auch in Vertretung des Kunden durch Übermittlung an Protectra zu verlangen. Protectra wird zudem ermächtigt, diese Ansprüche im Wege gewillkürter Prozessstandschaft in eigenem Namen klageweise und ausdrücklich ebenfalls durch Informationsübermittlung zu eigenen Händen geltend zu machen.
(3) Der Kunde wird auf Anfrage zur Rechtsdurchsetzung erforderliche, auf den konkreten Auftrag bezogene Vollmachtsurkunden übersenden. Zugleich bevollmächtigt er Protectra, mit einer zu diesem Zweck übermittelte eingescannte Unterschrift anwaltliche Vollmachtsurkunden sowie Vollmachten als besonders informormierte Vertreter zugunsten von anwaltlichen Vertretern auszustellen.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass er seinen bei der Beauftragung von Protectra angegebene E-Mail-Account regelmäßig abruft. Protectra kann auch fristerhebliche Korrespondenz an dieses Postfach senden. Die Kommunikation per transportverschlüsselter E-Mail ist für vertragsbezogene Kommunikation ausreichend, wenn nicht ausnahmsweise ein erhöhter Schutzbedarf aus den Gesamtumständen für einen objektiven Dritten erkennbar ist. In diesem Fall teilt der Kunden Protectra seinen öffentlichen Schlüssel zur Ende-zu-Ende verschlüsselten Kommunikation per E-Mail mit.
6. Vergleichsschluss, Verschwiegenheitspflicht
(1) Viele Gegner ziehen nur deshalb eine gerichtliche Klärung von Forderungen einem Vergleichsschluss vor, weil sie befürchten, durch eine außergerichtliche Zahlung öffentlich ihre Haftung einzugestehen. Es ist daher essentiell, dass Protectra, aber auch mit der Rechtsdurchsetzung betraute Rechtsanwälte der Gegenseite im Fall eines Vergleichsschlusses Verschwiegenheit glaubhaft zusagen können. Der Kunde ist daher verpflichtet, Verschwiegenheit über einen Vergleichsschluss zu wahren, wenn und soweit dies im Rahmen der Vereinbarung (auch wenn dieser bei Abtretung zur Einziehung im Namen der Protectra geschlossen wird) vertraglich mit dem Gegner vereinbart wird. Protectra ist dabei bevollmächtigt, den Kunden insoweit zu vertreten und auch im Namen des Kunden eine Vertragsstrafe bis zur Höhe des Doppelten zu vereinbaren, was dem Kunden aufgrund der Vereinbarung zufließen soll. Das dient dazu, eine vergleichsweise Einigung zu befördern und eine möglichst schnelle Forderungsdurchsetzung zu ermöglichen.
(2) Protectra wird bevollmächtigt, im Fall eines Vergleichsschlusses auch eine Vereinbarung über alle bis zu diesem Zeitpunkt durch den Kunden oder Protectra an den Gegner gerichteten Auskunfts- oder Datenübertragungsaufforderungen zu treffen und insbesondere auf sie zu verzichten. Protectra ist zudem bevollmächtigt, den Kunden zu verpflichten, auf künftige Auskunftsersuchen zu verzichten, die einer Ausforschung der Umstände und Gründe eines Datenschutzvorfalls dienen.
7. Unterstützung des Kunden bei Schriftverkehr und Mandatsführung
8. Vertragsbeendigung
(1) Der Vertrag ist im Fall der Beauftragung mit der Durchsetzung durch Vertretung jederzeit ordentlich kündbar.
(2) Im Fall der Abtretung zur Einziehung und Sammelklage ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, weil Protectra Aufwendungen auf die Rechtsdurchsetzung unternimmt, die bei einer Kündigung vor Abschluss des Rechtsfalls verloren wären. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt natürlich, wie auch das gesetzliche Widerrufsrecht, unberührt.
(3) Der Vertrag endet mit einer rechtskräftigen Entscheidung über die vertragsgegenständliche Forderung, einen Vergleich, die Mitteilung der Aufgabe der Rechtsverfolgung durch Protectra per E-Mail oder durch außerordentliche Kündigung eines Vertragsteils aus wichtigem Grund oder in einem der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Fällen. Protectra tritt abgetretene Forderungen unter der aufschiebenden Bedingung des Zugangs der Mitteilung der Aufgabe der Rechtsverfolgung oder der wirksamen außerordentlichen Kündigung bereits jetzt an den Kunden zurück ab und verzichtet auf eine Annahmeerklärung. Ist die außerordentliche Kündigung unwirksam, gilt das auch für die Rückabtretung; die Bedingung tritt dann nicht ein.
9. Abrechnung
Protectra wird nach Abschluss des Rechtsfalls Rechnung legen.
10. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Protectra behält sich vor, diese Vertragsbedingungen auch in laufenden Angelegenheiten anzupassen, und zwar
- aufgrund sich fortlaufend neu ändernder Anforderungen an die Durchsetzung von Rechtsansprüchen auf den hier gegenständlichen Wegen
- zur Aktualisierung der Mitwirkungspflicht des Kunden, weil sich im Rahmen eines Rechtsfalls (auch in laufenden Verfahren) eine Notwendigkeit ergibt,
- wegen Änderungen der Gesetzeslage und
- vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, um sicherzustellen, dass alle Kunden auf dem gleichen vertraglichen Stand sind, um den Rechtssteit nicht durch Diskussionen über verschiedene Versionsstände dieser AGB zu überfrachten.
(2) Der Kunde wird um seine ausdrückliche Zustimmung zu den Änderungen gebeten. Verweigert er die Zustimmung, gelten die bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort. Protectra hat jedoch das Recht, den Vertrag in diesem Fall außerordentlich zu kündigen, wenn die Fortführung des Auftrags unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Protectra in Vorleistung geht und durch die Durchsetzung von Massenansprüchen besonderen organisatorischen Zwängen unterliegt, unzumutbar ist. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen.
11. Haftung
(1) Die Haftung von Protectra für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder der Datenschutzgrundverordnung betroffen sind. Die Haftung auch für einfache Fahrlässigkeit bleibt bei der Verletzung von Kardinalpflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, unberührt; allerdings ist die Haftung in diesem Fall auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(2) Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen von Protectra.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Anknüpfungstatbestände des Internationalen Privatrechts. Im Fall von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(2) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist Düsseldorf Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag.
(3) Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht.
Terms and Conditions
Collection and service agreement with Protectra GmbH, Lerchenweg 3, 40789 Monheim am Rhein (hereinafter referred to as "Protectra")
1. Claims Enforcement
Protectra assumes the enforcement of claims of all kinds on behalf of the customer, in particular due to the violation of data protection and personal and consumer rights, as described in more detail in the context of the assignment via the Protectra website (in hereinafter: case). Depending on the case, the customer instructs Protectra with the enforcement of claims after assignment of his claims for the purpose of collection ("assignment for collection"), with participation in a customer-funded collective action ("collective action”), or with the enforcement of claims by his legal representation ("enforcement of claims by representation"). The purpose of the contract is to enforce the claim particularly efficiently, quickly and, as far as possible, without the customer’s involvement.
a) Assignment for Collection
aa) Scope of Assignment and Transfer
(1) The mandate is aimed at the enforcement of main claims and related ancillary claims, in particular claims for information, default damages and interest. If the legal defense or disclosure conduct gives rise to further claims against or the same debtors - for example, because the accountability, data transfer or disclosure obligations are not fulfilled in the case of data protection law violations - the mandate also extends to the enforcement of these claims. The same applies to claims that are first brought about in the course of executing the order. If several debtors come into consideration, Protectra shall be entitled to decide at its own discretion, taking into account the common interest in the efficient enforcement of rights on the one hand and the economic interests of the client on the other, which eligible debtors are to be taken into consideration. There is no obligation to make a claim against all eligible debtors in. The customer is advised that this may lead to the limitation of claims against other eligible debtors. Protectra shall inform on request which debtors it is taking action against.
(2) By clicking on the "order with payment obligation" button, Protectra assigns the customer’s claims against to any third party to which the customer is or will be entitled in future on the basis of the facts of life on which the case is based and which are described in more detail in the offer description upon conclusion of the contract, for the purpose of enforcing. Whether known or unknown, the assignment shall only take place in the case of future accrual, in particular in the case of the assignment of, if necessary subject to the condition precedent of its accrual. Protectra accepts the assignment. Excluded from the assignment are partial claims and related ancillary claims that are unseizable (§ 400 BGB), as well as those that are subject to a statutory prohibition of assignment or for which performance to Protectra would not be possible without changing the content of the performance (§ 399 1st Alt. BGB).
bb) Claim Value, Settlement, Reassignment
(1) The parties are aware that the amount of the claim cannot be conclusively determined depending on the individual case. The aim of this contract is therefore to achieve the highest possible amount. Where necessary, Protectra shall estimate the amount on the basis of the information provided by the customer at its own discretion in application of the provisions of Section 287 of the German Code of Civil Procedure (ZPO), i.e. by assessing all circumstances in its own discretion. In the case of of data protection claims, the basis is in particular the sensitivity of the data concerned and all other circumstances known to Protectra. Insofar as the amount of the claim is dependent on an emotional impairment of the customer, this can be disregarded if its proof would probably require a witness hearing of the customer in person , as this effort is disproportionate to the expected amount of the claim. If, at the time of conclusion of the contract, specific damages of the customer are known and Protectra is also commissioned with the enforcement of these damages, Protectra shall assert a claim at least in this amount. In this respect, the customer is obliged to provide the information required for enforcement and to quantify the amount of damages to the best of its knowledge and belief.
(2) In the common interest of a quick settlement, Protectra is entitled to freely negotiate the amount owed up to a minimum of 25% of the recoverable amount, which may, where necessary, be estimated by Protectra in accordance with paragraph 1 and documented prior to the conclusion of the settlement, and to conclude an irrevocable settlement. If, in an individual case, the opposing party has a right of retention based on a counterclaim, Protectra is likewise entitled to conclude a settlement, whereby the 25% threshold refers to the difference between the amount of the customer's claim (which may, where applicable, also be estimated in accordance with paragraph (1)) and the value of the counterclaim.Protectra may also estimate the counterclaim in corresponding application of paragraph (1). If the counterclaim relates to a physical item, Protectra may, in the interest of practical manageability, base its valuation on the typical value of an average item of the relevant type and age; Protectra is not required to determine the actual value of the item. A settlement below the resulting minimum threshold requires the customer’s prior consent, which will be requested by e-mail.
(3) If this contract is terminated or ends for any other reason before any payment by the opposing party, Protectra must reassign the claim to the customer upon request.
cc) Appeals Procedure
In the event of court proceedings, Protectra is entitled, in the exercise of its dutiful discretion and taking into account the interests of the customer, to decide on the initiation, continuation or defense of any legal remedy, both actively and passively. This includes the right to waive the assigned claim, whether in terms of substantive law or procedural law, in order to reliably prevent a legal remedy by the opposing party despite an initially favourable decision, and to avoid the associated costs. This may, for example, be reasonable if, after the close of the oral hearing, circumstances become known that speak against the claim, including new legal insights, in particular through case law. The standard for such decision-making is that of a reasonable third party acting with sound commercial judgment in Protectra's situation while taking the customer's legitimate interests into account; § 114 of the German Code of Civil Procedure (ZPO) does not apply accordingly.
b) Collective Action
Protectra offers, under the designation “collective action,” the enforcement of claims for customers who have particularly high claims and who wish to reduce their enforcement risk by bundling claims into a single lawsuit. This is possible because attorney and court fees become proportionally more economical as the amount in dispute increases, and the costs per individual claim are always lower when bundled and enforced by Protectra in its own name than in the case of individual enforcement. For contracts relating to this, the provisions on “assignment for collection” above apply accordingly. The following applies in addition:
aa) Saving Guarantee
Protectra guarantees that the costs of legal enforcement in the respective instance commissioned will never exceed the maximum amount indicated at the time of conclusion of the contract. This applies even if a customer is the last participant in a collective action who instructs the continuation into a further instance; in this case, Protectra will pay the customer EUR 300.00 from its own funds.
bb) Security Payment
(1) The customer shall make a security payment within two weeks after commissioning, or, in the event of imminent limitation, no later than 27 December of the current year, for the joint financing of the intended legal enforcement. These costs must be reimbursed by the opposing party or parties in the event of success. In the event of defeat, the payment serves to secure and balance out the customer's own and third-party attorney fees as well as court and other procedural costs including expenses, in accordance with statutory provisions (hence “security payment”). The payment serves exclusively to finance litigation under the rates of the Lawyers' Remuneration Act (RVG) and the Court Costs Act (GKG), and not to remunerate Protectra. Such remuneration occurs exclusively through a success-based service fee pursuant to Section 3 of these Terms and Conditions. The service fee does not serve to cover the costs of Protectra's own enforcement measures; Protectra will entrust the enforcement of the claim to attorneys instructed for this purpose. Consequently, Protectra does not owe any enforcement activities of its own; the scope of services is limited to organizing the collective action with the aim of joint litigation financing for the benefit of all customers.
(2) The security payment must be made in two instalments, because the costs of legal enforcement continuously decrease as additional customers join, until the end of the intake period. The first instalment shall be set by Protectra at a level that ensures that the initiation of court proceedings including the customer's claim is possible, notably covering Protectra's own attorney fees and the advance payment of court costs. Upon filing the lawsuit or legal remedy, it becomes known how many customers have joined the collective action or instructed a legal remedy and what amount corresponds to the respective instance. A settlement is then carried out to determine whether an additional payment is required with regard to the opposing party's attorney fees. This additional payment may not exceed the maximum amount specified at the time of contract conclusion.
cc) Evidence Costs and Expert Opinions
If costs of taking evidence become necessary, these will generally be priced in before commissioning. If it becomes apparent only during the course of the proceedings that such costs arise — for example because the opposing party makes a corresponding motion to take evidence or because Protectra, in the exercise of its dutiful discretion and on the advice of the acting attorneys, considers such evidence to be appropriate — these costs shall be apportioned to the solidarity group of collective-action participants and thus to each customer. A corresponding supplementary security payment must be made within two weeks of receipt of the invoice in order to avoid default of evidence or enforcement measures.
dd) Appeals Procedure
(1) The outcome of legal disputes is, by nature, impossible to predict with certainty. Therefore, at the outset, it is not yet clear whether a legal remedy will be filed or whether the matter may be finally resolved beforehand, for example by settlement. It would therefore be economically unreasonable to demand that customers provide a security payment for an entire sequence of instances. The decision to file a legal remedy or to defend against one must therefore be made individually and on the basis of qualified legal advice after the conclusion of the instance. For this purpose, Protectra will obtain, at its own expense, an expert assessment of the prospects of success in the further instance and will make it available to the customers. Customers must then decide whether to abandon their claim or to co-finance the next instance. In determining the amount of the additional security payment then required, Protectra proceeds in the same way as for the initial commissioning (see above).
(2) If the customer decides to abandon legal enforcement after an instance, no legal remedy will be filed in the event of a prior decision against the customer's claim. The security payment then serves the costs incurred up to that point and is forfeited. If, after a favourable decision in one instance, the opposing party files a legal remedy and the customer decides, despite the favourable outcome so far, to abandon the claim, Protectra will, where possible and with attorney assistance, attempt to render the opposing party free of claims by waiving the assigned claim of the customer, the proportional costs of the previous instance(s), and enforcement. As a unilateral waiver is not possible under German law, it may occur that a waiver can only be declared in procedural terms after the appeal has been filed. If it is not possible to discontinue the opposing party's appeal or at least avoid cost liability through immediate acknowledgment, the costs arising from this procedure must be borne by the customer. These costs will correspond to only a fraction of a full appeal and will be proportional only to the ratio of the assigned individual claim to the total amount in dispute. The settlement will be rendered after completion of the instance. In any case, if the customer decides against financing a legal remedy, a claim is definitively and finally lost and the security payment is forfeited.
(3) If the customer decides against further pursuing their claim despite having prevailed in the preceding instance, Protectra is entitled, instead of waiving the claim under paragraph 2, to pursue the claim further at its own risk, provided and to the extent that the claim is neither dependent on any consideration owed by the customer nor subject to a defence that would bind the customer in the event the claim were enforced. In the case of success, the claim shall then accrue solely to Protectra.
(4) The filing of a legal remedy by Protectra for the benefit of (also) the customer is contingent upon the customer's prior provision of security.
c) Claims Enforcement through Representation
(1) The customer mandates Protectra to enforce claims against third parties per the service description provided at contract conclusion on Protectra's website. The contract is concluded by clicking the “order with payment obligation” button.
(2) The customer authorizes Protectra to assert the claim against the debtor or debtors on the customer's behalf. The customer also authorizes Protectra to instruct attorneys selected by Protectra, at its reasonable discretion, to represent the customer. This applies in particular if judicial enforcement becomes necessary. Where the parties have agreed on enforcement on the basis of the customer's legal expenses insurance, Protectra or attorneys instructed by Protectra shall obtain a coverage request from the insurance. The customer shall not incur any costs; any costs associated with the coverage request shall be borne by Protectra. Protectra is authorized to issue, to the extent required for the proper performance of the agreement, declarations of power of attorney on behalf of the customer, as well as declarations of consent under data protection law that are required for the performance of the attorney-client relationship.
(3) If the customer has previously instructed Protectra in the same matter with “assignment for collection” and later with “enforcement of claims through representation,” Protectra declares the reassignment of the claims to the customer, subject to the condition precedent of the receipt of coverage by the customer's legal expenses insurance. Protectra waives any declaration of acceptance by the customer. If coverage is denied by the legal expenses insurance, the mandate for “enforcement of claims through representation” ends, and Protectra will again act for the customer on the basis of “assignment for collection,” under the previously agreed conditions including the success-based remuneration.
(4) It sometimes occurs that legal expenses insurers offer their customers a payment if they agree to abandon the enforcement of their claim. If the mandate ends because the customer accepts such an offer, the customer shall owe the costs incurred up to that point in accordance with the Lawyers' Remuneration Act; this also includes the costs of a coverage request.
2. Notice of assignment and deed of assignment
(1) Protectra is entitled, in the course of performing the contract, to notify all relevant debtors of any assignments made in the name of the customer. In view of formal and procedural requirements, the customer undertakes to provide Protectra, upon request, with a (including additional) signed deed of assignment in paper form, where necessary in advance in digital form. At the same time, the customer instructs Protectra GmbH and its respective managing director personally to draw up a deed of assignment on behalf of and under the power of attorney of the customer and to sign it in representation of the customer. Both are released from the restrictions of Section 181 of the German Civil Code (prohibition of self-dealing). This authorization includes the right to grant sub-powers of attorney to third parties. The power of attorney is granted upon conclusion of the contract; upon request, the customer shall sign and transmit a power-of-attorney declaration based on a template provided by Protectra. Protectra is authorized and instructed to transmit the deed, also on behalf of the customer, to courts and debtors in electronic form for the purpose of enforcement (Sections 130e, 130a ZPO).
(2) Protectra is entitled, in the event of a sale of the business operations by way of an asset deal, to assign the rights and obligations under this contract — including assigned customer claims — to a willing and reliable third party. In such case, Protectra shall inform the customer in good time, provide information about the acquirer including contact details, and shall refrain from such assignment if the customer objects. In this case, Protectra shall have the right to terminate the contract for cause with immediate effect.
3. Fees
The contractual agreement is intended to pass on the costs of legal representation of the customer to third parties. These are primarily to be liquidated by the respective opposing party or parties. The following also applies:
a) Assignment for collection and Collective Action
In the case of “assignment for collection” or “collective action,” the customer shall owe payment of the fee agreed at the time of contract conclusion (“assignment for collection”) or the service fee (“collective action”) (hereinafter referred to uniformly as: fee)only in the event of success. If the success-based fee cannot be collected, the customer hereby assigns to Protectra any reimbursement claim related thereto against the opposing party or parties, subject to the condition precedent of Protectra's notification that the fee cannot be collected. Protectra hereby accepts the assignment.
aa) Definition of success
Unless otherwise agreed in the specific case, every payment by a debtor towards the principal claim, costs or interest that is the subject of the contract shall be deemed to be a success. It is necessary, but also sufficient for the contingency fee claim to arise, that Protectra has acted with external effect to enforce the contractual claim, which also includes the appointment of lawyers. The fee is in any case capped at the amount of the payment actually made. Protectra is entitled to offset the fee against any payments received in respect of the customer's contractual claim(s). If a payment is made on the basis of a judgment that is not final and absolute or subject to reservation, Protectra is obliged to pay out the portion of the fee initially retained if and to the extent that the non-existence of the claim is subsequently determined with final and binding effect.
bb) Calculation basis
If participation in the success of the legal action is agreed, the calculation of the amount of Protectra’s remuneration shall be based on the amount actually paid by the other party in respect of the principal claim, costs and interest. The pro rata costs of legal enforcement shall be deducted from this amount (see 4.). This also applies to the costs of a settlement, court costs and any claims for reimbursement of costs by third parties (which is conceivable in the event of a partial victory), for all matters pending between the same parties in which Protectra is commissioned by the customer to enforce the claim. Protectra’s fee, agreed as a percentage, shall be deducted from the calculation basis thus determined.
b) Enforcement of claims through representation
Remuneration is paid either by the client’s legal expenses insurance or, by separate agreement, by a litigation funder, which may also include Protectra (also by separate agreement). In the event of a deductible, Protectra shall reimburse this. The customer undertakes to support Protectra or lawyers acting on behalf of the customer to the best of their ability in the enforcement of the claims for remuneration; in this respect, this is also a contract for the benefit of third parties. Depending on the individual case, this includes the assignment of the remuneration claims against a legal expenses insurance for the purpose of enforcement, the implementation of arbitration or ombudsman proceedings or the enforcement of the claim by way of legal action. Any costs incurred in this respect, as well as risks in the event that the proceedings are lost, shall be borne solely by Protectra.
4. Costs and expenses
(1) In the event of assignment for collection and collective action, any costs and expenses incurred shall be allocated pro rata to all customers who have commissioned Protectra with the enforcement of similar claims and whose claims are asserted in the same proceedings in the event of judicial enforcement. The claim for reimbursement is in the case of assignment for collection capped at the amount paid by third parties on the disputed claim or an ancillary claim related to it (interest, costs, etc.). Protectra owes a transparent settlement of the apportionment, but in this respect is entitled to limit itself to stating the number of customers and their respective share to which the costs or expenses are apportioned in order to adequately protect the personal rights of all customers.
(2) In all other respects, the statutory provisions apply to the amount of reimbursement, including in particular the Lawyers’ Fees Act, the Court Costs Act and the Judicial Remuneration and Compensation Act.
5. Cooperation
(1) The customer shall support Protectra in enforcing the claims and shall inform Protectra immediately if it receives services from a debtor or if a debtor contacts the customer about the claim. In particular, the customer shall make the declarations required for the enforcement of claims, but also for the emergence of claims - such as requests for subsequent performance, setting a deadline - and, upon request, shall commission Protectra with the delivery of these declarations as a messenger or representative. Should the customer be offered payment or supplementary performance, he shall informProtectra immediately, stating the specific content of the offer and before accepting it.The collection contract shall end if the customer accepts subsequent performance and the object of the collection contract was the enforcement of (only) future claims, the creation of which depended on a fruitless request for subsequent performance.
(2) At Protectra's request, the customer shall address requests for information of a private or public-law nature, including in particular requests under data protection law, as well as data transfer requests (Article 22 GDPR), to the opposing party. Protectra is simultaneously authorized to make both types of requests on behalf of the customer by submitting them to Protectra for forwarding. Protectra is furthermore authorized to assert these claims in its own name, by way of authorized procedural standing, including expressly by receiving the information directly for its own purposes.
(3) Upon request, the customer shall send power of attorney documents relating to the specific order that are required for the enforcement of rights. At the same time, he authorizes Protectra to issue legal power of attorney documents and powers of attorney as specially informed representatives in favour of legal representatives with a scanned signature transmitted for this purpose.
(4) The customer shall ensure that the email account provided when commissioning Protectra is checked regularly. Protectra may also send time-sensitive correspondence to this mailbox. Communication via transport-encrypted email is sufficient for contract-related communication unless, in exceptional cases, an increased protection requirement is objectively apparent from the overall circumstances. In such cases, the customer shall provide Protectra with the customer's public key for end-to-end encrypted email communication.
6. Settlement and duty of confidentiality
(1) Many opponents prefer a judicial clarification of claims to a settlement only because they are afraid of publicly admitting their liability by making an out-of-court payment. It is therefore essential that Protectra, as well as lawyers entrusted with the enforcement of the law, can credibly promise the other party confidentiality in the event of a settlement. The client is therefore obliged to maintain confidentiality regarding the conclusion of a settlement if and to the extent that this is contractually agreed with the opposing party within the framework of the agreement (even if this is concluded in the name of Protectra in the event of assignment for collection). Protectra is entitled to represent the customer in this respect and also to agree a contractual penalty on behalf of the customer up to twice the amount that is to accrue to the customer under the agreement. This serves to promote a comparative agreement and to enable claims to be enforced as quickly as possible.
(2) Protectra is authorized, in the event of a settlement, to enter into an agreement concerning all information or data-transfer requests previously addressed by the customer or Protectra to the opposing party, and in particular to waive such requests. Protectra is further authorized to obligate the customer to refrain from making future information requests aimed at investigating the circumstances or causes of a data protection incident.
7. Supporting the client with correspondence and mandate management
Protectra undertakes to conduct correspondence with attorneys and courts on behalf of the client with the aim of fast, efficient and low-involvement legal enforcement and to work towards appropriate legal enforcement. This includes the right to make appropriate contractual declarations to lawyers engaged on behalf of the client, which in particular includes the granting of a power of attorney to conclude a settlement as well as the receipt, evaluation and response to risk warnings etc. by lawyers. Protectra shall inform the client of the status of the enforcement of the claim in summary form. Transmission of the correspondence as a whole is not owed.
8. Termination of the Contract
(1) In cases where Protectra is commissioned with enforcement through representation, the contract may be terminated ordinarily at any time.
(2) In cases of assignment for collection or collective action, ordinary termination is excluded because Protectra incurs expenses for legal enforcement that would be lost if the contract were terminated before the conclusion of the legal matter. The right to extraordinary termination for good cause, as well as the statutory right of withdrawal, remains unaffected.
(3) The contract ends upon a final and binding decision regarding the claim covered by the contract, upon a settlement, upon Protectra's notification by email that it is ceasing enforcement, or upon extraordinary termination by either party for good cause, or in any other case provided for in these Terms and Conditions. Protectra hereby reassigns any assigned claims back to the customer subject to the condition precedent of the customer's receipt of the notice of cessation of enforcement or a valid extraordinary termination, and waives any declaration of acceptance by the customer. If the extraordinary termination is ineffective, the same applies to the reassignment; the condition does not occur.
9. Settlement of Accounts
Protectra shall issue an invoice once the legal matter has been concluded.
10. Amendments to these Terms and Conditions
(1) Protectra reserves the right to amend these contractual terms, including in ongoing matters, in the following circumstances:
- where continuously changing requirements for the enforcement of legal claims by the methods used here make adjustments necessary;
- to update the customer's cooperation duties if a need arises in the context of a legal matter (including during ongoing proceedings);
- due to changes in the applicable law; and - prior to initiating court proceedings, to ensure that all customers are subject to the same contractual version, thereby preventing the legal dispute from being burdened by discussions about differing versions of these Terms and Conditions.
(2) The customer will be asked to provide explicit consent to the amendments. If consent is refused, the existing Terms and Conditions shall continue to apply. However, Protectra shall have the right to terminate the contract extraordinarily if continuation of the assignment would be unreasonable in light of the fact that Protectra provides services in advance and is subject to particular organizational constraints when enforcing mass claims. Termination may be effected by email.
11. Liability
(1) Protectra's liability for damages due to simple negligence is excluded unless it involves injury to life, body, health, or claims under the Product Liability Act or the General Data Protection Regulation. Liability for simple negligence remains in cases involving cardinal obligations, meaning obligations whose fulfillment enables the proper execution of the contract and on which the customer regularly relies; however, liability is limited to damages typically associated with and foreseeable from the contract.
(2) The same applies to breaches of obligations by Protectra's agents.
12. Final Provisions
(1) German law applies, excluding the UN Sales Convention and conflict-of-law rules under international private law. In the event of discrepancies, the German version shall prevail.
(2) If the customer has no general place of jurisdiction in the Federal Republic of Germany, Düsseldorf shall be the place of jurisdiction for all disputes arising from this contract.
(3) Amendments to this contract must be made in text form; there are no oral side agreements at the time of contract conclusion.
Gesetzliche Informationen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Informationen werden nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen zum geschäftlichen Zweck des Vertragsschlusses mit unseren Kunden zur Verfügung gestellt, die datenschutzrechtlichen Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
2. Vertragspartner
Ihr Vertragspartner wird:
Protectra GmbH
Lerchenweg 3
40789 Monheim am Rhein
Tel.: +49 2173 9930312
E-Mail: info@protectra.de
3. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
(1) Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Auftrag und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertragsschluss wird durch das Ausfüllen des zum Fall gehörenden Formulars und mit einem Klick auf den Button "Beauftragung fortsetzen" eingeleitet. Erforderlich hierzu ist das Anklicken des am Ende des Formulars befindlichen Kästchens, das mit "Ja, ich beauftrage die Protectra" beginnt. Sofern angeboten, kann zudem optional in dem darunter befindlichen Kästchen ein Botenauftrag erteilt werden. Im Anschluss erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Angaben, den Vertrag schließen Sie mit einem Klick auf dem unter der Zusammenfassung befindlichen Button "zahlungspflichtig bestellen" ab. Sofern die Zusammenfassung Fehler enthält, können Sie diese durch eine erneute Eingabe in dem Feld berichtigen. Den Abschluss der Vereinbarung bestätigen wir Ihnen in Form einer automatisierten E-Mail.
(2) Falls Sie mit uns gemäß Ziffer 1 a) (aa) unserer AGB ein Erfolgshonorar vereinbaren, sind wir verpflichtet einen Hinweis darauf zu erteilen, welche anderen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Forderung bestünden: Sie könnten die Forderung auch selbst (sofern kein Anwaltszwang besteht) oder durch einen Rechtsanwalt im Wege einer festen Vergütung, die im Erfolgsfall eine vollständige Kompensation ermöglicht, im Misserfolgsfall dagegen zur Tragung der Kosten verpflichtet, durchsetzen. Sie haben ferner die Möglichkeit eine Beratungs- und Prozesskostenhilfe einzubeziehen oder an einer Verbandsklage teilzunehmen. Als Alternative kann zudem die Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister für eine Musterfeststellungsklage nach § 608 ZPO in Betracht kommen. Schließlich gibt es Hilfestellungen durch Verbraucherschutzverbände und Schlichtungsstellen.
4. Vergleichsschluss bei Beauftragung gegen Erfolgshonorar
(1) Im gemeinsamen Interesse an einer schnellen Erledigung sind wir bei einer Abtretung zur Einziehung (Beauftragung gegen Erfolgshonorar) berechtigt, den geschuldeten Betrag bis zu einer Mindesthöhe von 25% des Betrags, der von uns nach Ziffer 1 a) (bb) Abs. 1 unserer AGB als angemessen geschätzt und in einer ersten Zahlungsaufforderung von uns gefordert wurde, frei zu verhandeln und einen unwiderruflichen Vergleich abzuschließen, wobei die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Rechtsdurchsetzung, das Interesse der Parteien an einer effizienten und schnellen Rechtsdurchsetzung, das gemeinsame Interesse an einem möglichst hohen Vergleichsbetrag sowie Ihre sonstigen berechtigten Interessen zu berücksichtigen sind. Ein Vergleichsschluss unterhalb dieser Forderungshöhe erfordert Ihre vorherige Einwilligung. Soweit Kosten für einen Vergleichsschluss anfallen, werden diese anteilig von der Hauptforderung des Kunden abgezogen, soweit sie nicht vom Schuldner übernommen werden. Das mit uns vereinbarte Honorar wird durch den Vergleichsschluss nicht berührt und anhand der gegebenenfalls um die Vergleichskosten reduzierten Hauptforderung berechnet.
(2) Die Bündelung mehrerer Forderungen in einem einzelnen Vergleich kann für uns wie auch Sie ein hilfreiches Mittel sein, den Rechtsstreit zügig zu beenden und zugleich Verfahrenskosten zu senken. In diesen Fällen sind nicht immer alle Forderungen wirtschaftlich äquivalent. Einzelne Forderungen, die als solche gute Aussichten auf Durchsetzung haben, können den Vergleichsabschluss zugunsten aller Gläubiger, umgekehrt solche mit schlechteren Erfolgsaussichten den Vergleichsabschluss zulasten aller Gläubiger, beeinflussen. Ein Massenvergleich mit festen Quoten kann daher einerseits vorteilhafte, andererseits aber auch nachteilige ökonomische Folgen haben. Der Anteil an der Vergleichssumme, der Ihnen im Fall eines Vergleichsschlusses zusteht wird in der Regel nicht anhand der Erfolgsaussichten im Einzelfall, sondern pauschal bestimmt.
5. Zahlung
Die Auszahlung erfolgreich durchgesetzter Forderungen erfolgt binnen fünf Werktagen auf das von Ihnen angegebene Konto, abzüglich des uns zustehenden Kaufpreises unter der aufschiebenden Bedingung des vorbehaltlosen Eingangs des Geldes bei kedapro oder einer von ihr beauftragten Anwaltskanzlei.
6. Aufsichtsbehörde
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf ist die für uns zuständige Aufsichtsbehörde und unter verwaltung@olg-duesseldorf.nrw.de elektronisch erreichbar.
7. Sprache und Vertragstext
(1) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
(2) Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss von uns gespeichert, ist dem Kunden jedoch nicht zugänglich. Wir bitten Sie, den Text – soweit gewünscht – selbst während des Bestellvorgangs zu speichern.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Protectra GmbH, Lerchenweg 3, 40789 Monheim am Rhein, info@protectra.de, Telefon: +49 2173 9930312) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Protectra GmbH, Lerchenweg 3, 40789 Monheim, info@protectra.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen_________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
________________________________
Name des/der Verbraucher(s)
__________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_____________________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
___________________
Datum
---------------------------------------
(*) Unzutreffendes streichen.

